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Für unsere Privatkunden bieten wir, je nach Bedarf, zwei unterschiedliche Tarifmodelle an:

Allgemeines zu den Tarifen

In Abhängigkeit von dem individuellen Verbrauch unserer Haushaltskunden bietet die GGV jeweils kostenoptimale Preisregelungen an. Bei der Gestaltung achten wir sowohl auf einen einfachen und somit für Sie nachvollziehbaren, als auch kostengerechten Aufbau unserer Privatkundenpreise.

In der Regel finden Sie auf Ihrer Rechnung zwei Preiselemente:
  • ein Arbeitspreis in Ct/kWh, der mit den vom Zähler gemessenen kWh multipliziert wird, und
  • ein monatlicher Grundpreis (fester Leistungspreis + Verrechnungspreis)

Neben dem üblichem Ausweis der Mehrwertsteuer bieten wir unseren Kunden als einer der ersten Stromversorger in Deutschland im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung zusätzlich einen Überblick über die Höhe weiterer Steuern und Abgaben wie EEG- und KWKG-Abgabe, Konzessionsabgabe (KA) sowie Stromsteuer.
Bei Kunden mit hohem Stromverbrauch, insbesondere also bei Gewerbe- und Landwirtschafskunden oder Industriekunden, wird neben der elektrischen Arbeit (in kWh) auch die Leistung (in kW) gemessen. Diese Kunden erhalten dadurch den preislichen Anreiz, nicht nur elektrische Arbeit zu sparen, sondern darüber hinaus die elektrische Leistung zu vermindern. Eine so optimierte Inanspruchnahme von Netzen und Kraftwerken trägt dazu bei, den Zubau weiterer Anlagen einzusparen oder hinauszuzögern.

Bei einer Leistung von weniger als 30 kW (typischer Haushaltskunde) wird auf die aufwändige Leistungsmessung verzichtet. In diesen Fällen ist ein fester Leistungspreis im Grundpreis enthalten. Zusätzlich beinhaltet der Grundpreis noch einen Verrechnungspreis für die Bereithaltung des Zählers, sowie die Ablesung und Abrechnung des Jahresstromverbrauchs. Der Jahresverbrauch wird dabei im Vergleich zur Leistungsmessung mit einem erheblich einfacheren Stromverbrauchszähler erfasst.

StromGVV
(Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz)

Bekanntmachung der Preise für die Stromversorgung aus dem Niederspannungsnetz zum 01. Februar 2012

 

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