Allgemeine Geschäftsbedingungen
Energiespartipps
Beratung



Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatstrom und Strom aus erneuerbaren Energiequellen
(Diese Geschäftsbedingungen ersetzen die Vorherigen)

1. GGV-Privatstrom

Durch Ankreuzen des entsprechenden Kästchens im Auftragsformular beziehen Sie nach Maßgabe der Bedingungen unter 3-12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Bedarfsart Haushalt Strom von der GGV. Haushaltsbedarf ist der Bedarf an elektrischer Energie für den Haushalt von natürlichen Personen für überwiegend private Zwecke. Stromlieferungen für Raumheizungszwecke sind nicht Bestandteil dieses Stromlieferungsvertrages.

2. Strom aus erneuerbaren Energien für Privathaushalte

Durch Eintragen im Auftragsformular können Sie unser Produkt Biowatt beziehen. Auch diese Stromlieferungen erfolgen nach Maßgabe der Bedingungen unter Ziffer 3-12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wenn Sie Biowatt wählen, verpflichtet sich die GGV, sicherzustellen, dass in zertifizierten Stromerzeugungsanlagen, die erneuerbare Energie in elektrische Energie umwandeln, innerhalb eines Kalenderjahres die Menge elektrischer Energie erzeugt wird, die derjenigen Menge elektrischer Energie entspricht, welche die GGV mit Ihnen innerhalb des gleichen Kalenderjahres abrechnet. Der von Ihnen genutzte Strom wird damit nicht immer zum Zeitpunkt der Nutzung erzeugt.

3. Zustandekommen des Vertrages/ Wirksamwerden

Der Stromlieferungsvertrag kommt zustande, wenn der ausgefüllte und von Ihnen unterschriebene Auftrag zur Stromlieferung der GGV zugeht und die Stromlieferung durch die GGV schriftlich bestätigt wird. Dies erfolgt im Rahmen der Mitteilung der von Ihnen zu zahlenden Abschlagsbeträge. Die Stromlieferung beginnt analog.

4. Vertragslaufzeit und Umzug

Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit von 3 Monaten. Er kann erstmals mit einer Frist von 7 Wochen bis zum Ende der Erstlaufzeit von Ihnen oder der GGV schriftlich gekündigt werden. Nach Ablauf der Erstlaufzeit kann der Stromlieferungsvertrag von Ihnen oder der GGV jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 7 Wochen zum Ende des Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Der Stromlieferungsvertrag bleibt nicht bestehen, wenn Sie Ihre Wohnung wechseln. Sie verpflichten sich, der GGV Ihren Wohnungswechsel mindestens 6 Wochen vor dem Wohnungswechsel mitzuteilen.

5. Rücktrittsrecht

Sie haben das Recht, innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen von dieser Vertragserklärung zurückzutreten. Dies muss in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) erfolgen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Stadtwerke Groß-Gerau, Frankfurter Straße 24, 64521 Groß-Gerau, Verbrauchsabrechnung. Sie bestätigen die Kenntnis des Widerrufsrechts durch Ihre Unterschrift unter den Stromlieferungsauftrag.

6. Ablesung

Ihr Zählerstand wird einmal jährlich abgelesen. Falls der Ableser Sie nicht antrifft, können Sie der GGV den Zählerstand mit Angabe des Ablesedatums schriftlich mitteilen. Werden die Messeinrichtungen von Ihnen nicht abgelesen, kann die GGV den Verbrauch schätzen.

7. Entgelt, Abrechnung, Rechnungsstellung, Zahlung

Das Entgelt für die Stromlieferung enthält einen verbrauchsunabhängigen (Grundpreis) und einen verbrauchsabhängigen Anteil (Arbeitspreis). Es gelten die in diesem Vertragsblatt aufgeführten Preise. Der verbrauchsunabhängige Anteil wird pro Zähler (Eintarifzähler) berechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt jährlich zum Ende des Abrechnungsjahres endgültig. Sie leisten Abschlagszahlungen auf die Jahresrechnung. Der Rechnungsbetrag wird zwei Wochen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Die in der Rechnung ausgewiesenen Abschlagsbeträge für das Folgejahr sind zum angegebenen Datum unmittelbar fällig. Die GGV wird die Höhe der Abschlagszahlungen so gestalten, dass am Ende des Abrechnungsjahres eine möglichst geringe Ausgleichszahlung fällig wird.

8. Energiesteuern, Abgaben und Belastungen

Im jeweils gültigen Verbrauchspreis sind die Abgaben gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG), die Konzessionsabgabe (KA), die Stromsteuer und die Umsatzsteuer in der zum Leistungszeitpunkt gesetzlich festgelegten Höhe enthalten. Die GGV ist berechtigt, das Entgelt für die Stromlieferung bei künftigen Änderungen vorgenannter Steuern und Abgaben und der Umsatzsteuer anzupassen. Soweit zukünftig weitere Energiesteuern, eine CO2-Steuer oder sonstige die Beschaffung, die Übertragung, die Verteilung oder die Durchleitung, die Netznutzung oder den Verbrauch von elektrischer Energie belastende Steuern, Abgaben irgendwelcher Art auf gesetzlicher oder verordnungsrechtlicher Grundlage beruhenden Belastungen wirksam oder geändert werden sollten, werden diese von Ihnen getragen. Die GGV wird Sie über die hierdurch angepassten Preise informieren.

9. Aktuelle Preise

Informationen zu den aktuellen Preisen erhalten Sie auf der Internetseite der GGV (www.GGV-Energie.de) oder zu den üblichen Öffnungszeiten im Kundenzentrum der Stadtwerke Groß-Gerau in der Frankfurter Straße 24 oder bei der GGV in der Darmstädter Straße 53.

10. Preisanpassung

Die GGV behält sich vor, den Grundpreis und den Arbeitspreis anzupassen. Erhöht die GGV auch nur einen dieser Preise, so sind Sie berechtigt, diesen Vertrag - auch innerhalb der Erstlaufzeit - zu dem von der GGV angekündigten Datum der Preisanpassung zu kündigen. Über eine solche Anpassung werden Sie vorab über die örtliche Presse informiert. Diese außerordentliche Kündigungsmöglichkeit gilt nicht bei einer Preiserhöhung auf Grund von Steuern und Abgaben oder Belastungen gem. Ziffer 8. Die GGV ist berechtigt, das Preisänderungsrecht auch vor Wirksamwerden des Vertrages gem. Ziffer 3 auszuüben.

11. Haftung

Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet Ihr Netzbetreiber entsprechend §18 - Haftung und Störung der Anschlussnutzung gemäß der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung NAV) - bzw. deren Nachfolgeregelungen.

12. Datenschutz

Die für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes von der GGV verarbeitet und genutzt. Falls erforderlich, werden die Daten an die an der Abwicklung beteiligten Unternehmen (z.B. Netznutzung und Abrechnung) weitergegeben.

Stand: 02.2007

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gewerbestrom und Strom aus erneuerbaren Energiequellen
(Diese Geschäftsbedingungen ersetzen die Vorherigen)

1. GGV-Gewerbestrom

Durch Ankreuzen des entsprechenden Kästchens im Auftragsformular beziehen Sie nach Maßgabe der Bedingungen unter 3-12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Bedarfsart Gewerbestrom von der GGV. Gewerbebedarf ist der Bedarf an elektrischer Energie für das Gewerbe von natürlichen Personen für überwiegend gewerbliche Zwecke. Stromlieferungen für Raumheizungszwecke sind nicht Bestandteil dieses Stromlieferungsvertrages.

2. Strom aus erneuerbaren Energien für Gewerbekunden

Durch Eintragen im Auftragsformular können Sie unser Produkt Biowatt beziehen. Auch diese Stromlieferungen erfolgen nach Maßgabe der Bedingungen unter Ziffer 3-12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wenn Sie GGV Biowatt wählen, verpflichtet sich die GGV, sicherzustellen, dass in zertifizierten Stromerzeugungsanlagen, die erneuerbare Energie in elektrische Energie umwandeln, innerhalb eines Kalenderjahres die Menge elektrischer Energie erzeugt wird, die derjenigen Menge elektrischer Energie entspricht, welche die GGV mit Ihnen innerhalb des gleichen Kalenderjahres abrechnet. Der von Ihnen genutzte Strom wird damit nicht immer zum Zeitpunkt der Nutzung erzeugt.

3. Zustandekommen des Vertrages/ Wirksamwerden

Der Stromlieferungsvertrag kommt zustande, wenn der GGV der ausgefüllte und von Ihnen unterschriebene Auftrag zur Stromlieferung zugeht und die Stromlieferung durch die GGV schriftlich bestätigt wird. Dies erfolgt im Rahmen der Mitteilung der von Ihnen zu zahlenden Abschlagsbeträge. Die Stromlieferung beginnt analog.

4. Vertragslaufzeit und Umzug

Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit von 3 Monaten. Er kann erstmals mit einer Frist von 7 Wochen bis zum Ende der Erstlaufzeit von Ihnen oder der GGV schriftlich gekündigt werden. Nach Ablauf der Erstlaufzeit kann der Stromlieferungsvertrag von Ihnen oder der GGV jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 7 Wochen zum Ende des Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Der Stromlieferungsvertrag bleibt nicht bestehen, wenn Sie Ihren Firmensitz wechseln. Sie verpflichten sich, der GGV Ihren neuen Firmensitz mindestens 6 Wochen vor dem Firmensitzwechsel mitzuteilen.

5. Rücktrittsrecht

Sie haben das Recht, innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen von dieser Vertragserklärung zurückzutreten. Dies muss in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) erfolgen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Stadtwerke Groß-Gerau, Frankfurter Straße 24, 64521 Groß-Gerau, Verbrauchsabrechnung. Sie bestätigen die Kenntnis des Widerrufsrechts durch Ihre Unterschrift unter den Stromlieferungsauftrag.

6. Ablesung

Ihr Zählerstand wird einmal jährlich abgelesen. Falls der Ableser Sie nicht antrifft, können Sie der GGV den Zählerstand mit Angabe des Ablesedatums schriftlich mitteilen. Werden die Messeinrichtungen von Ihnen nicht abgelesen, kann die GGV den Verbrauch schätzen.

7. Entgelt, Abrechnung, Rechnungsstellung, Zahlung

Das Entgelt für die Stromlieferung enthält einen verbrauchsunabhängigen (Grundpreis) und einen verbrauchsabhängigen Anteil (Arbeitspreis). Es gelten die in diesem Vertragsblatt aufgeführten Preise. Der verbrauchsunabhängige Anteil wird pro Zähler (Eintarifzähler) berechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt jährlich zum Ende des Abrechnungsjahres endgültig. Sie leisten Abschlagszahlungen auf die Jahresrechnung. Der Rechnungsbetrag wird zwei Wochen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Die in der Rechnung ausgewiesenen Abschlagsbeträge für das Folgejahr sind zum angegebenen Datum unmittelbar fällig. Die GGV wird die Höhe der Abschlagszahlungen so gestalten, dass am Ende des Abrechnungsjahres eine möglichst geringe Ausgleichszahlung fällig wird.

8. Energiesteuern, Abgaben und Belastungen

Zum jeweils gültigen Verbrauchspreis werden die Abgaben gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG), die Konzessionsabgabe (KA), die Stromsteuer und die Umsatzsteuer in der zum Leistungszeitpunkt gesetzlich festgelegten Höhe zusätzlich berechnet. Die GGV ist berechtigt, das Entgelt für die Stromlieferung bei künftigen Änderungen vorgenannter Steuern und Abgaben und der Umsatzsteuer anzupassen. Soweit zukünftig weitere Energiesteuern, eine CO2-Steuer oder sonstige die Beschaffung, die Übertragung, die Verteilung oder die Durchleitung, die Netznutzung oder den Verbrauch von elektrischer Energie belastende Steuern, Abgaben irgendwelcher Art auf gesetzlicher oder verordnungsrechtlicher Grundlage beruhenden Belastungen wirksam oder geändert werden sollten, werden diese von Ihnen getragen. Die GGV wird Sie über die hierdurch angepassten Preise informieren.

9. Aktuelle Preise

Informationen zu den aktuellen Preisen erhalten Sie auf der Internetseite der GGV (www.GGV-Energie.de), zu den üblichen Öffnungszeiten im Kundenzentrum der Stadtwerke Groß-Gerau in der Frankfurter Straße 24 oder bei der GGV in der Darmstädter Straße 53.

10. Preisanpassung

Die GGV behält sich vor, den Grundpreis und den Arbeitspreis anzupassen. Erhöht die GGV auch nur einen dieser Preise, so sind Sie berechtigt, diesen Vertrag - auch innerhalb der Erstlaufzeit - zu dem von der GGV angekündigten Datum der Preisanpassung zu kündigen. Über eine solche Anpassung werden Sie vorab über die örtliche Presse informiert. Diese außerordentliche Kündigungsmöglichkeit gilt nicht bei einer Preiserhöhung auf Grund von Steuern und Abgaben oder Belastungen gem. Ziffer 8. Die GGV ist berechtigt, das Preisänderungsrecht auch vor Wirksamwerden des Vertrages gem. Ziffer 3 auszuüben.

11. Haftung

Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet Ihr Netzbetreiber entsprechend §18 - Haftung und Störung der Anschlussnutzung gemäß der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung NAV) - bzw. deren Nachfolgeregelungen.

12. Datenschutz

Die für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes von der GGV verarbeitet und genutzt. Falls erforderlich, werden die Daten an die an der Abwicklung beteiligten Unternehmen (z.B. zur Netznutzung und Abrechnung) weitergegeben.

Stand: 02.2007

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