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Die Energieeinsparverordnung (EnEV) stellt neue Anforderungen an Neubauten und bestehende Gebäude
Die EnEv ist ein wichtiger Teil des Klimaschutzprogrammes. Ziel ist die energetische Qualität von Neubauten um etwa 30 Prozent gegenüber dem heute erreichten Standard zu verbessern. Weiterhin sollen im Gebäudebestand vorhandene Energieeinsparpotentiale verstärkt genutzt werden.
Mit der EnEV hat der Gesetzgeber eine neue Verordnung verabschiedet, die weitreichende Auswirkungen auf bestehende und neue Gebäude hat, wobei die Einsparung von Heizenergie ein wesentliches Ziel der Verordnung ist.
Die EnEV kombiniert und ersetzt dabei die bisher geltende Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV).
Unterschiedliche Bilanzierung: WSchV’95 und EnEV
Während die WSchV den Jahres-Heizwärmebedarf eines Gebäudes limitiert (= Wärme, die von den Heizkörpern abgegeben werden muss), begrenzt die EnEV den zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf. Der ergibt sich aus dem Jahres-Heizwärmebedarf, den Verlusten der Anlagentechnik und den Verlusten, die beim Energietransport und der Energieumwandlung
(z. B. bei der Stromerzeugung im Kraftwerk) in vorgelagerten Prozessketten entstehen.
Da die EnEV nicht mehr den zulässigen Heizwärmebedarf begrenzt, sondern den zulässigen Primärenergiebedarf für Heizung und Warmwasserbereitung, ist somit ein völlig neues Bewertungssystem im Nachweisverfahren entstanden. Durch die Stellschrauben "Wärmeschutz" und "Heiztechnik" bestehen vielfältige Möglichkeiten den EnEV-Anforderungen zu genügen, wobei jedoch die Mindestanforderungen der WSchV '95 eingehalten werden müssen.
Für Neubauten wird ein "Energiepass" vorgeschrieben, der die wichtigsten energetischen Eigenschaften einer Immobilie zusammenfasst und das Bewusstsein für energetische Qualitäten von Gebäuden prägen soll.
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