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Die Energieversorgung der heutigen Zeit bringt zahlreiche und viel diskutierte Probleme mit sich. So werden durch den Einsatz fossiler Brennstoffe Schadstoffe wie z.B. Kohlendioxyd freigesetzt.
Um dem entgegenzuwirken werden mit zunehmendem Maß regenerative Energieträger wie Sonne, Wind und Wasser oder auch Biomasse zur Energiegewinnung eingesetzt. Eine gute Möglichkeit die Energieausbeute beispielsweise für ein Einfamilienhaus zu optimieren, stellt eine Kraftwärmekopplungsanlage (KWK-Anlage) dar. Man spricht hier von so genannten Blockheizkraftwerken (BHKW). BHKW-Anlagen können sowohl mit fossilen als auch mit erneuerbaren Energieträgern betrieben werden und tragen dadurch zu Verringerung des Brennstoffbedarfs maßgeblich bei. Dabei entsteht ein effektiver Klimaschutz.

Das Prinzip:

An die Heizungsanlage ist ein Verbrennungsmotor gekoppelt, der einen Generator zur Stromerzeugung antreibt. Das heißt, dass immer dann, wenn in kalten Jahreszeiten Wärme für die Heizungsanlage angefordert wird, wird zu gleicher Zeit sozusagen als Abfallprodukt Strom erzeugt.
Dieser kann für den eigenen Bedarf genutzt werden oder in das Netz des öffentlichen Stromversorgers eingespeist werden.
Als Brennstoffe für BHKW´s werden gasförmige oder auch flüssige Brennstoffe verwendet.
Dies können Erdgas, Heizöl oder auch regenerative Energieträger wie z.B. Deponie- oder Klärgas sowie Rapsöl sein.

BHKW-Anlagen werden nach dem Kraftwärmekopplungsgesetz (KWK-Gesetz) staatlich gefördert. Voraussetzung hierfür ist die Zulassung der Anlage durch das Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle (BAFA), in Eschborn.
Die Beantragung auf Zulassung erfolgt direkt beim BAFA und ist in der Regel in 2-3 Wochen bearbeitet.

Die eingespeiste Energiemenge, die das BHKW erzeugt und in das Netz der öffentlichen Versorgung eingespeist wird, wird über einen Einspeisezähler erfasst und vom Stromversorger abgerechnet.

Die Einspeisevergütung setzt sich aus den drei Komponenten
  • Staatliche Förderung nach § 7 KWK-Gesetz
  • Base Load Preis der Strombörse EEX in Leipzig
  • Vermiedene Netznutzung
zusammen.

Generell verfügen alle Errichterfirmen über die jeweils aktuellen Einspeisevergütungen und Anschlussmodalitäten. Informationsmaterial ist in gleicher Weise auch im Internet abrufbar.
Wir bieten Ihnen selbstverständlich auch ein Beratungsgespräch in unserem Hause oder vor Ort an.

Vereinbaren Sie doch einfach einen Termin mit Herrn Kormann (0 61 52 - 17 20-14).
 
 
 
 

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