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Die Ökosteuer ist eine Steuer auf den Energieverbrauch. Sie verfolgt das Ziel über die Verteuerung des Energieverbrauchs zu einem möglichst sparsamen Umgang mit Energie anzuregen. Die Einnahmen werden u.a. zur Kompensation der steigenden Sozialversicherungskosten, insbesondere der Rentenversicherung, im Bundeshaushalt eingesetzt.

Am 1. Apil 1999 trat das sogenannte „Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform“ in Kraft, welches die Grundlage für die sogenannte „Ökosteuer“ bildet. Die Steuer wird auf Benzin und Strom erhoben, nur in der ersten Stufe der insgesamt fünf Teuerungsrunden war auch Heizöl betroffen.

Der Stromsteuersatz wurde seit 1999 schrittweise angehoben und beträgt seit 2003 unverändert 2,05 Cent/kWh (netto).

Im Stromsteuergesetz sind im §9 einige Ermäßigungs - bzw. Befreiungsmöglichkeiten aufgeführt (PDF).
Sollten Sie Fragen haben, wird Ihnen unser Herr Hochstätter
(Tel. 0 61 52 - 17 20-12) gern behilflich sein.

 

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