STROMHAUSANSCHLUSS/BKZ

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Alle Fragen rund um Ihren Stromhausanschluss wie z. B.

  • Neubau, Umbau, Aufstockung
  • Hausanschlusskabel
  • Umverlegung des Hausanschlusskabels
  • Lage des Hausanschlusskabels bspw. bei Tiefbau- oder Baumfällerarbeiten
  • Mehrspartenhauseinführungen

beantworten Ihnen gerne:

  • Herr Kornmann (0 61 52) 17 20-14
  • Herr Recknagel (0 61 52) 93 15-16

Wünschen Sie einen Hausanschluss für Ihr Neubauprojekt? Rufen Sie uns einfach an. Wir übernehmen für Sie die

  • Koordinierung der einzelnen Versorgungsträger wie Gas, Wasser und Telekom
  • Terminierung eines gemeinsamen Ortstermins aller Beteiligten
  • Gesamte Erdarbeiten. 

Gerne legen wir gemeinsam mit Ihnen die Hausanschlusstrasse oder den Montagetermin der einzelnen Versorgungsunternehmen fest. Wünschen Sie Hilfe beim Ausfüllen der jeweiligen Anträge? Wir sind Ihnen gerne behilflich!

 
 

Hausanschlusskosten / Netzkostenbeitrag

Die Kosten richten sich nach der Größe Ihres Objektes bzw. nach der Anzahl der Wohneinheiten. Grundsätzlich fallen für die Erstellung eines Hausanschlusses Kosten für folgende Leistungen an:

  • Erstellung des Hausanschlusses (Muffenmontage, Montage Hausanschlusskasten etc.)
  • Lieferung des jeweiligen Anschlusskabels
  • Erdarbeiten, Erstellung des Kabelgrabens (soweit nicht in Eigenleistung von Ihnen als Bauherr erbracht)
  • Netzkostenbeitrag (abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten)

Um den Leistungsumfang abstimmen zu können, sprechen Sie uns doch an. Wir unterbreiten Ihnen dann gerne ein Angebot zur Erstellung Ihres Hausanschlusses.

Für eine rasche Bearbeitung Ihres Hausanschlusses reichen Sie uns bitte eine sog. Strombezugsanmeldung über Ihren Elektroinstallateur ein und legen Sie bitte ein Exemplar Ihres Kellerplanes und einen amtlichen Lageplan bei. Sollten Sie noch keinen Elektroinstallateur gewählt haben, so können Sie auch Standardanträge bei uns erhalten, wir helfen gerne bei der Bearbeitung.

 
 

Stromversorgung – Baukostenzuschuss

bis zu drei Wohneinheiten (Haushalt) frei
für jede weitere Wohneinheit 123,50 €
Objekte, die nicht zu Wohnzwecken oder gemischt genutzt werden – vorzuhaltende Leistung über 30 kW je kW 91,50 €
Der Baukostenzuschuss für die in der Mittelspannungsebene angeschlossene Kunden entspricht dem Leistungspreis > 2.500h der jeweils gültigen veröffentlichten Netzentgelte

Allen genannten Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen