> 100.000 kWh/Jahr

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Diese Tarife der Ersatzversorgung gelten ab dem 01.01.2024:

 
 

Arbeitspreis Energie*

netto

brutto

ab 01.01.2024

21,00 Cent/kWh

24,99 Cent/kWh

*zzgl. der auf die Lieferung entfallenden Kosten in der jeweiligen veröffentlichten Höhe für den Messstellenbetrieb – soweit diese Kosten der Stadtwerke Groß-Gerau Versorgungs GmbH in Rechnung gestellt werden: Das an den Netzbetreiber abzuführende Netznutzungsentgelt, die Konzessionsabgabe, die Stromsteuer, die Mehrbelastungen aus den Verpflichtungen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG), sowie die Umlagen nach § 19 Abs. 2 Strom-NEV und nach § 18 Abs. 1 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten nach § 17 f EnWG. Auf den Gesamtbetrag wird die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 19 % erhoben.
Die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird seit dem 01.07.2022 bis auf weiteres nicht mehr erhoben.