LADEEINRICHTUNG FÜR ELEKTROFAHRZEUGE

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LADEEINRICHTUNG FÜR ELEKTROFAHRZEUGE

Die Installation einer Ladeeinrichtung an einer bestehenden Anlage ist eine Erweiterung dieser. Änderungen, Erweiterungen an einer Kundenanlage sowie Neuanlagen dürfen nach §13 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) nur von Elektroinstallationsunternehmen welche im Installateurverzeichnis der Stadtwerke Groß-Gerau Versorgungs GmbH eingetragen sind, ausgeführt werden.

Bei der Planung von Änderungen, Erweiterungen sowie Neuanlagen müssen die einschlägigen Normen, die anerkannten Regeln der Technik sowie die Techn. Anschlussbedingungen der Stadtwerke Groß-Gerau Versorgungs GmbH in der jeweils gültigen Fassung beachtet werden.

Vor Installation einer Ladeeinrichtung sollte von einem im Installateurverzeichnis eingetragenen Elektroinstallationsunternehmen geprüft werden, ob Ihre Anlage für den Anschluss eines Ladesystems geeignet ist, oder die Anlage und der Hausanschluss ggf. neu dimensioniert werden muss.

Gemäß Technischer Anschlussregel (TAR) Niederspannung (VDE-AR-N 4100) müssen Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge generell beim Netzbetreiber angezeigt bzw. angemeldet werden.

Ladeeinrichtungen größer 12 kVA (Einzel- oder Gesamtanschlussleistung) müssen vorab angemeldet und durch die Stadtwerke Groß-Gerau Versorgungs GmbH genehmigt werden. Diese Ladeeinrichtungen müssen als vollständig unterbrechbare Verbrauchseinrichtung in der Zähleranlage installiert werden. Eine Abstimmung zwischen dem Elektrofachbetrieb und uns ist erforderlich.

Um die Versorgungssicherheit und die Netzstabilität zu gewährleisten, ist es erforderlich jede Art einer Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge vorab bei der Stadtwerke Groß-Gerau Versogungs GmbH anzumelden.

Messkonzepte, Schaltbilder, Anträge ect. zur E-Mobilität finden Sie weiter unten im Downloadbereich.

 
 

hinweis zu Fördermöglichkeiten

Der Zuschuss für den Kauf und Anschluss von Ladestationen in Wohngebäuden (Zuschuss 440 der KfW) ist ausgelaufen und kann nicht mehr beantragt werden. Wie es aussieht, ist eine Neuauflage auch nicht geplant. Wer seinen Antrag schon gestellt hat, bekommt jetzt aber mehr Zeit für die Umsetzung seines Vorhabens.

Inzwischen hat sich die staatliche Wallbox-Förderung vom privaten in den betrieblichen Bereich verlagert. So können seit dem 23. November 2021 Kommunen und Unternehmen (ebenfalls über die KfW) 900 Euro Zuschuss pro Ladepunkt bekommen. Auch diese Lademöglichkeiten dürfen jedoch nicht öffentlich sein!

Aktuell recherchieren wir, welche Fördermöglichkeiten derzeit vorhanden oder geplant sind. Die Ergebnisse werden wir in Kürze auf dieser Seite veröffentlichen und erläutern. 

 
 
 
 

 
 

Fragen zu Tarifen und Verträgen

 
 

Jörg Neumann
Leiter Vetrieb
Telefon 06152 172017
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Sabine Seitz
Vertrieb
Telefon 06152 172018
sstzggv-nrgd

 
 

Fragen zur Technik

Michael Kornmann
GGV Leiter Stromnetze
Telefon 06152 172014
mkrnmnnggv-nrgd

Gerd Zöllner
GGV Techn. Leitung Messstellenbetrieb
Telefon 06152 172027
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