HOCHLASTZEITFENSTER

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Hochlastzeitfenster 2023

Gemäß § 16 StromNEV werden die von Lieferanten und Letztverbrauchern zu zahlenden allgemeinen Netzentgelte ausgehend vom Prinzip der Verursachungsgerechtigkeit auf der Basis der sog. Gleichzeitigkeitsfunktion ermittelt.

Abweichend hiervon eröffnet § 19 Abs. 2 StromNEV die Möglichkeit, einem Letztverbraucher unter bestimmten Voraussetzungen ein individuelles Netzentgelt anzubieten. Ein Anspruch auf Angebot eines individuellen Netzentgelts besteht gemäß § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV zum einen dann, wenn auf Grund vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten oder auf Grund technischer oder vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich ist, dass der Höchstlastbeitrag eines Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen dieser Netz- oder Umspannebene abweicht.

Die Hochlastzeitfenster für das Jahr 2023 bei GGV wurden gem. der Festlegung der Bundesnetzagentur vom 11.12.2013 (BK4-13-739) ermittelt. Diese zeigen sich wie folgt:

Netz-Ebene Jahreszeit von bis Dauer
Mittelspannung
20 kV (NE_05)

Winter

08:15 Uhr

13:30 Uhr

5,25 Std.


Frühling

17:45 Uhr

20:45 Uhr

3,00 Std.


Sommer

12:00 Uhr

15:00 Uhr

3,00 Std.


Herbst (1)

11:30 Uhr

13:00 Uhr

1,50 Std.


Herbst (2)

17:30 Uhr

19:00 Uhr

1,50 Std.

Umspannung
20 kV m. Umsp.
(NE_06)

Winter

16:45 Uhr

19:45 Uhr

3,00 Std.


Frühling

176:15 Uhr

20:15 Uhr

3,00 Std.


Sommer

-

-

-


Herbst

16:30 Uhr

19:30 Uhr

3,00 Std.

Niederspannung
1 kV (NE_07)

Winter

16:30 Uhr

19:30 Uhr

3,00 Std.


Frühling

-

-

-


Sommer

-

-

-


Herbst

17:00 Uhr

20:00 Uhr

3,00 Std.

Hinweis zu den Messwerten eines Lastgangzählers:

Eine Messperiode erstreckt sich über 15 Minuten und startet jeweils zur vollen Viertelstunde. Ein Messwert wird am Ende der Messperiode für den Zeitraum der gerade abgelaufenen Messperiode abgespeichert. Der Wert um z. B. 10:15 Uhr bezieht sich somit auf einen Mess-Zeitraum von 10:00 Uhr bis 10:15 Uhr. Wenn ein Hochlastzeitfenster um 10:15 Uhr beginnt, dann liegt der Messwert um 10:15 Uhr nicht im Hochlastzeitfenster.

Letzte Änderung am 30.10.22